geltende DIN Normen für Rauchwarnmelder
DIN 14676 - Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder
Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Rauchwarnmelder, die entsprechend dieser Norm eingesetzt werden, dürfen als Stand-Alone-Melder oder auch als funkvernetzte Melder betrieben werden.
- Es dürfen nur Rauchwarnmelder nach DIN 14604 eingesetzt werden
- Maximale Überwachungsfläche 60m²
- Mindestens 0,5 m Abstand zu Wänden, Unterzügen oder Einrichtungsgegenständen
- Wartung entsprechend der Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich
DIN EN 14604 - Produktnorm für Rauchwarnmelder
Die DIN EN 14604 legt die Anforderungen, Prüfverfahren sowie die Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie gibt Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder, die nach dem Streulicht-, Durchlicht-, oder Ionisationsprinzip arbeiten und für Anwendungen in Haushalten, oder für vergleichbare Anwendungen in Wohnbereichen vorgesehen sind.
- Hupenlautstärke mindestens 85 dB im Abstand von 3 m
- Batteriewechselanzeige vier Wochen vor Batterieende
- Batterielebensdauer mindestens ein Jahr
- Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen (Testknopf)