Das wichtigste zur Erfüllung der Rauchwarnmelderpflicht
Wer kann Rauchwarnmelder installieren und warten?
* Laut DIN 14676 Abs. 6.2 müssen Montage und Wartung durch zertifizierte Fachdienstleister erfolgen ( Die DIN 14676 regelt unter anderem die Montage und Wartung der Rauchwarnmelder. Sie schreibt vor, dass Rauchwarnmelder durch einen zertifizierten Fachdienstleister montiert und jährlich (+/- 3 Monate) gewartet werden müssen. Fachdienstleister im Sinne der DIN 14676 bedeutet: Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.
Kann die jährliche Prüfung und Wartung per Funk ohne Betreten der Immobilie erfolgen?
* Nein. Denn die korrekte Wartung erfolgt laut DIN 14676 neben der Funktionsprüfung auch eine Sichtkontrolle. Die Wartung innerhalb der Immobilie ist also zwingend notwendig, eine Wartung von außen, z. b. per Funk, ist nicht zulässig. Daraus folgt: Sind in einer Liegenschaft Wärmemessgeräte mit Funkablesung eingebaut, ist nach Einbau der Rauchwarnmelder wieder eine jährliche Begehung der Wohnung notwendig.
Worin muss die jährliche Wartung bestehen?
Laut DIN 14676 Abs. 6.2 umfasst die jährliche Wartung durch zertifiziertes Fachpersonal die
* Funktionskontrolle des Rauchwarnmelders
* Überprüfung der richtigen Montage
* Sichtkontrolle auf Verschmutzung oder Beschädigungen
* Dokumentation der Überprüfung und der durchgeführten Maßnahmen
* Prüfung auf Ablauf der Nutzungsdauer von 10 Jahren (+/- 6 Monate)