Das wichtigste zur Geltung der Rauchwarnmelderpflicht
Besteht in Baden - Württemberg Rauchwarnmelderpflicht?
* Ja. Seit dem 11.07.2013 hat Baden - Württemberg als eines der letzten Bundesländer die lang erwartete Rauchwarnmelderpflicht mit sofortiger Wirkung eingeführt.
Ab wann steht die Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauverordnung?
* Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchwarnmelderpflicht ab 11.07.2013. Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude endet am 31.12.2014.
Für welche Objekte gilt die neue Rauchwarnmelderpflicht?
Die neue Rauchwarnmelderpflicht gilt für alle privaten und öffentlichen Gebäude:
* Wohn- und Gewerbe Immobilien
* Ein- und Mehrfamilienhäuser
* Eigennutzung und Vermietung
Welche Räume sind mit Rauchwarnmelder auszustatten?
* Mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
* In Baden - Württemberg ist die Rauchwarnmelderpflicht nicht nur auf Schlafräume begrenzt.
Wer ist für die Ausstattung der Immobilie verantwortlich?
* Für die Ausstattung der Immobilie ist der Eigentümer zuständig
* Für die jährliche Wartung der Geräte hat gemäß DIN 14676 der Besitzer zu sorgen